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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 AS 188/06 ER   

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https://dejure.org/2006,105937
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 AS 188/06 ER (https://dejure.org/2006,105937)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.05.2006 - L 6 AS 188/06 ER (https://dejure.org/2006,105937)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - L 6 AS 188/06 ER (https://dejure.org/2006,105937)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 AS 188/06
    Danach gehören Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung in voller Höhe zum Einkommen (BSGE 90, 172).

    Denn entscheidend bleibt, dass eine Zweckbestimmung der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erkennbar ist, auch wenn diese verschiedene Funktionen erfüllt (ausführlich hierzu BSGE 90, 172/175 f).

    Schließlich ist eine verfassungskonforme Auslegung hin zu der og früheren Privilegierung der Verletztenrente wegen einer ansonsten verfassungswidrigen Ungleichbehandlung im Verhältnis zu den Empfängern zivilrechtlichen immateriellen Schadensausgleichs (so SG Hamburg aaO) nicht angezeigt (vgl BSGE 90, 172/178 ff).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 AS 188/06
    Diese sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinzunehmen, solange die Erwägungen des Gesetzgebers weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (BVerfGE 89, 365/376; s auch Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2003 - 1 BvR 452/99).
  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 452/99

    Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 AS 188/06
    Diese sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinzunehmen, solange die Erwägungen des Gesetzgebers weder offensichtlich fehlsam noch mit der Wertordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind (BVerfGE 89, 365/376; s auch Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2003 - 1 BvR 452/99).
  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 AS 188/06
    Die Privilegierung der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung für das Recht der Alhi (BSG SozR 4-4220 § 11 Nr. 2 S 12 ) in § 2 Satz Ziff 2 Alhi-VO 2002, nach der diese bis zur Höhe des Betrages, der in der Kriegsopferversorgung bei gleicher Minderung der Erwerbsfähigkeit als Grundrente und Schwerstbeschädigtenzulage gewährt würde, nicht als Einkommen galt, hat der Verordnungsgeber nicht in die Regelungen über die Grundsicherung für Arbeitsuchende übernommen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2006 - L 6 AS 116/06

    Berücksichtigung einer Unfallrente als Einkommen bei Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 AS 188/06
    Der Senat hat dazu mit Beschluss vom 30. März 2006 - L 6 AS 116/06 ER im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.
  • SG Hamburg, 24.01.2006 - S 55 AS 1404/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 AS 188/06
    Diese Entscheidung, die in den Verantwortungsbereich des Verordnungsgebers fällt, kann nicht über § 11 Abs. 3 Ziff 1 Buchst a SGB II korrigiert werden (ebenso Hengelhaupt in Hauck/Noftz SGB II K § 11 Rn 252, Brühl in LPK-SGB II § 11 Rn 43; aA SG Hamburg Beschluss vom 24. Januar 2006 - S 55 AS 1404/05 ER, Hänlein in: Gagel SGB II § 11 Rn 62, siehe auch Grimmke jurisPR-SozR 23/2004 Anm 3).
  • BSG, 16.02.1968 - 7 RAr 32/67

    Arbeitslosenhilfe - Anrechnung der Unfallteilrente - Anrechnung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 AS 188/06
    Denn bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift ergibt sich, dass nur der Aufstockungsbetrag von der Anrechnung ausgenommen ist, nicht jedoch die Rente selbst (vgl. Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 58 Rn 9, BSGE 27, 297).
  • SG Hildesheim, 19.10.2006 - S 23 AS 132/06
    Die hiergegen erhobene Beschwerde hat das Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen (LSG) vom 15. Mai 2006 zurückgewiesen - L 6 AS 188/06 ER.

    Diese Einnahmen zählen nicht zu den privilegierten Einnahmen i. S. d. § 11 Abs. 3 SGB II. Zur Vermeidung von Wiederholungen bezieht sich das Gericht auf die ausführliche Begründung des LSG im Beschluss vom 15. Mai 2006 - L 6 AS 188/06 ER, der es sich ausdrücklich anschließt.

  • SG Hannover, 07.06.2006 - S 50 AS 320/06
    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (L 6 AS 116/06 ER - Beschluss vom 30.03.2006; L 6 AS 188/06 ER - Beschluss vom 15.05.2006) ist eine Unfallversicherungsrente in voller Höhe als Einkommen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu rechnen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2006 - L 6 B 90/06
    Insoweit nimmt der Senat Bezug auf die Begründung seines Beschlusses vom heutigen Tag über die Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung (L 6 AS 188/06 ER).
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